Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Das Aufstiegs-BAföG bietet ab sofort höhere finanzielle Unterstützung für berufliche Fortbildungen.

Aufstiegs-BAföG beantragen

Finanzielle Unterstützung für Aufstiegsfortbildungen

Wer an der Bildungsakademie eine Meisterausbildung oder eine andere Aufstiegsfortbildung wie die zum/zur Fachmann oder Fachfrau , Fachwirt:in oder Betriebswirt:in machen will, wird ab dem 1. August 2024 noch besser finanziell unterstützt.

Überblick

Allgemeine Infos zum Aufstiegs-BAföG auf einen Blick

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.

Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden in Vollzeit und 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit umfassen (Mindestdauer).
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.
Hilfe beim Aufstiegs-BAföG

Die wichtigsten Neuerungen

Anstehende Verbesserungen der Leistungen des Aufstiegs-BAföG ab dem 1. August 2024

Zum 01.08.2024 tritt eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Die Änderung dieses Gesetzes war aus zwei Gründen notwendig:

  1. Um Teilnehmenden, die BAföG erhalten, eine höhere Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen. Ein einmaliger Wechsel des Studienfachs wird erleichtert. Mit der Einführung eines Flexibilitätssemesters kann außerdem die maximale Förderdauer unkompliziert um ein zusätzliches Semester verlängert werden.
  2. Um die finanzielle Unterstützung für Aufstiegsfortbildungen weiter zu verstärken und die Förderungsleistungen des BAföG zu verbessern. Es warten für die Geförderten höhere Zuschüsse, höhere Freibeträge und größere Pauschalen, um die gestiegenen Lebenskosten besser abzufedern.
Lehrgangskosten Aufstiegs-Bafög ab dem 01.08.2024
Vermögensunabhängig Ja
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Bei Unternehmensgründung zusätzlicher Darlehenserlass bis zu 100 %
Materialkosten Meisterstück
Vermögensunabhängig Ja
Hälfte der Kosten bis zu 2.000 Euro
Zuschussanteil 50 %
Unterhalt
Vermögensunabhängig Ja
Beitrag zum Lebensunterhalt 100 % Zuschuss
Wohnkostenpauschale 380 €
Zuschüsse gesetzliche Krankenversicherung 102 €
Monatlicher Bedarfssatz 442 €
Vermögensfreibetrag für den Ehepartner und je Kind 2.300 Euro
 Kinderbetreuungszuschlag
Vermögensunabhängig Nein
Zuschuss für Alleinerziehende 150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre
  • Zusätzliche Verbesserungen:
  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
  • Die Einkommensgrenzen für die Darlehensrückzahlung sowie für die Stundung von Darlehensrate und Zinsen steigen um rund 5,5 Prozent.
  • Die Einkommens-Freibeträge erhöhen sich um rund 5,6 Prozent.

Antrag stellen

Nächster Schritt: Antrag stellen!

Nähre Informationen und alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt. Nachfolgend die Kontaktadressen der Ämter in der Region Stuttgart:

Landeshauptstadt

Stuttgart (Amt für Ausbildungsförderung)
BAföG Antragsformulare Online

Antragsformulare

Ihr Weg zum Aufstiegs-BAföG mit den richtigen Formularen

Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Fristen und Unterlagen

Notwendige Dokumente für die rechtzeitige Antragsstellung

Der Antrag muss immer vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden. Diese Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie einen Antrag stellen wollen:

  • Bei Weiterbildungen in Vollzeit:
  • Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
  • Formblätter A, B und Z sowie die Anlage 1 zum Formblatt A
  • Verheiratete zusätzlich Anlage 2 zum Formblatt A und Nachweise über das Ehegatteneinkommen des Vor-Vorjahres (z. B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
  • Ausländer zusätzlich Anlage 3 zum Formblatt A und Passkopie/Aufenthaltsberechtigung
  • Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
  • Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Ausbildereignungsprüfung)
  • Nachweise über Vermögen bei Antragstellung und Einkommen während der Maßnahme
  • Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme
  • Bei Weiterbildungen in Teilzeit:
  • Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
  • Formblätter A, B und Z
  • Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
  • Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Servicetechniker)

Förderfähige Weiterbildungen

Förderfähige Fortbildungen an der Bildungsakademie

Meisterkurse:
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Betriebswirtschaftliche Aufstiegsfortbildungen: