Förderprogramme der Agentur für Arbeit

Zwei Förderprogramme der Agentur für Arbeit unterstützen Arbeitslose, Geringqualifizierte und Mitarbeitende von kleinen Betrieben bei ihren Weiterbildungsvorhaben.

Finanzielle Unterstützung

Gezielte Förderung für eine zukunftsorientierte Weiterbildung

Zu den beiden Fördermöglichkeiten gehören: der Bildungsgutschein und das Qualifizierungschancengesetz. Die beiden Angebote unterscheiden sich zum einen in ihren Zielgruppen, zum anderen in der Art sowie der Höhe der Förderung. Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitssuchende, während das Qualifizierungschancengesetz auch für Beschäftigte gedacht ist, die sich beruflich weiterentwickeln möchten. Zudem können die Förderungen unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander kombiniert werden.

Kostenübernahme und Beratungsweg

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein sichert Kursteilnehmenden zu, dass die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt, die durch den Besuch einer Weiterbildung entstehen. Darunter fallen neben den Lehrgangskosten die Aufwendungen für Fahrten, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Der Weg zu diesem Förderprogramm führt über eine persönliche Beratung durch die Agentur für Arbeit. Wenn dabei ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wird, kann die Agentur einen Bildungsgutschein ausstellen.

Das Besondere am Bildungsgutschein:

Das Arbeitslosengeld wird während der Fortbildungszeit weitergezahlt. Anrecht auf den Gutschein hat, wer von der Arbeitslosigkeit bedroht ist, keinen Berufsabschluss hat oder bereits arbeitslos ist.

Auch Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind und in einem Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitenden arbeiten, können von dem Bildungsgutschein profitieren. Die Arbeitsagentur achtet in diesem Fall darauf, dass sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben, dass die Maßnahme außerhalb des Betriebs durchgeführt wird und dass Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt werden, kommt eine Förderung durch Bildungsgutscheine in Frage.

Die Qualifizierungs­offensive

Voraussetzungen für WEITER.BILDUNG!

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – gelten schon heute als die großen Herausforderungen. Ganz besonders für kleinere Unternehmen. Um auch in Zukunft den Anforderungen gewachsen zu sein, gilt es jetzt die Weichen zu stellen und das Potenzial Ihrer Beschäftigten zu entwickeln. Das Förderprogramm unterstützt gezielt bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden.

  • Das Angebot umfasst:
  • Eine individuelle Qualifizierungsberatung
  • Einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten, der je nach Unternehmensgröße, zwischen 15 % und 100 % liegt
  • Außerdem ist auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung möglich. Dieser variiert je nach Größe des Unternehmens zwischen 25 % und 100 %

Die Qualifizierungs­offensive

Förderprogramme beantragen

Arbeitgebende können sich für die Beantragung von Bildungsgutschein oder WeGebAU mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.