Förderprogramme

Förderprogramme: 7 Möglichkeiten um Ihre Weiterbildung zu finanzieren

Zuerst die gute Nachricht: Die Auswahl an Förderprogrammen ist riesig! Allerdings sind es mittlerweile so viele, dass die meisten Interessenten schnell den Überblick verlieren und eine Entscheidung unnötig erschwert wird. Falls es Ihnen genauso geht, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Um Ihnen im Dschungel der Fördermittel den richtigen Weg zu weisen, stellen wir die unserer Meinung nach besten Förderprogramme für Weiterbildungen vor und geben Ihnen wichtige Infos zu den einzelnen Förderungen an die Hand. Am Ende des Beitrags finden Sie außerdem ein kleines FAQ, in dem wir weitere nützliche Fragen beantworten.

Weiterbildung finanzieren lassen

Unterschiede der Förderprogramme

Im Laufe des Textes werden Sie auf insgesamt sieben Förderprogramme stoßen, die Ihre Weiterbildung finanzieren können. Die Unterschiede der einzelnen Möglichkeiten sind teils beachtlich und keine Förderung gleicht der anderen. Sie unterscheiden sich vor allem in der Höhe der Kostenübernahme, bei möglichen Rückzahlungen und bei den einzelnen Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Beantragung erfüllt werden müssen. All diese Unterschiede werden wir Ihnen nun detailliert erklären.

1. Aufstiegs-BAföG

Starten wir mit dem absoluten Klassiker aller Förderprogramme! Das Aufstiegs-BAföG hilft dabei, Weiterbildungen für den beruflichen Aufstieg zu finanzieren und setzt sich aus Zuschüssen (nicht rückzahlungspflichtig) und Darlehen (rückzahlungspflichtig) zusammen. Finanziert wird es übrigens von Bund und Ländern.

Welche Weiterbildungen werden finanziert?

Sämtliche Aufstiegsfortbildungen, die nicht dem akademischen Bereich zugeordnet sind, werden vom Aufstiegs-BAföG gefördert. Dazu zählen Meisterkurse, Weiterbildungen zum/zur Fachwirt:in, Betriebswirt:in oder auch Technikerweiterbildungen. Insgesamt werden über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse bzw. Fortbildungen durch das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) abgedeckt.

Voraussetzungen

Um Aufstiegs-BAföG zu erhalten und das Förderprogramm erfolgreich zu beantragen, sollten Sie im besten Fall eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Tasche haben. Je nach gewünschter Fortbildung ist auch eine mehrjährige Berufspraxis erwünscht. Doch auch ohne abgeschlossene Lehre haben Sie als Interessent mit Bachelorabschluss, als Abiturient:in oder als Studienabbrecher:in die Chance, das begehrte Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Hierzu wird ebenfalls die bereits erwähnte Berufspraxis benötigt, sowie weitere Voraussetzungen, die Sie auf der offiziellen Seite nachlesen können.

Kostenübernahme Aufstiegs-BAföG

Sämtliche für die Weiterbildung anfallenden Kosten werden durch das Aufstiegs-BAföG übernommen, solange sie einen Betrag von 15.000 € nicht überschreiten. Hierunter fallen nicht nur sämtliche Lehrgangskosten, sondern auch die Prüfungskosten.

Außerdem besteht das BAföG aus 50 % Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Die restlichen 50 % werden über ein günstiges Darlehen der KfW-Bank mit geringen Zinsen ausgegeben. Hiervon werden weitere 50 % erlassen, wenn Sie die Prüfung bestehen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen sogar vollständig erlassen.

Weitere Infos zum Aufstiegs-BAföG können Sie entweder auf unserer Seite nachlesen oder auf der offiziellen Webseite, die vom Bund ausgegeben wird.

Fortbildung finanzieren

2. Bildungsprämie für Geringverdiener:innen

Wichtiger Hinweis

Die Ausgabe von Prämiengutscheinen ist beendet.

Die Bildungsprämie existiert bereits seit 2008 und richtet sich überwiegend an Geringverdiener:innen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 € darf nicht überstiegen werden. Außerdem erhalten Sie die Prämie nur, wenn sie für eine berufsbezogene Weiterbildung genutzt wird.

Aufteilung der Bildungsprämie

Die Bildungsprämie teilt sich in einen Bildungsgutschein und einen Spargutschein auf. Über den Bildungsgutschein können Sie die Hälfte aller Weiterbildungsgebühren bis maximal 500 € bezahlen. Der Spargutschein lässt Sie dagegen frühzeitig vermögenswirksame Leistungen für Ihre Weiterbildungen nutzen, die Sie selbst angespart haben.

Muss die Bildungsprämie zurückgezahlt werden?

Nein, die Bildungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden. Außerdem können Sie sie einmal pro Jahr für eine Weiterbildung beantragen.

3. Umschulungs- bzw. Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie ist kein klassisches Förderprogramm, sondern eher eine Bonuszahlung, falls Sie nach dem 1. August 2016 eine Umschulung für einen Ausbildungsberuf begonnen und sowohl Zwischen- als auch Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Höhe der Prämien

Für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung dürfen Sie sich auf 1.000 € freuen. Bestehen Sie zusätzlich die Abschlussprüfung, winken weitere 1.500 €. Wichtig ist jedoch, dass die Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert und sie bei einer der Kammern abgelegt wurde.

Auszahlung der Prämie

Damit Sie am Ende die Prämie auch wirklich ausgezahlt bekommen, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit einen offiziellen Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Prüfungen einreichen. Da es sich außerdem um eine Prämie handelt, müssen Sie diese nicht zurückzahlen, sondern können sich damit etwas Schönes gönnen. Oder noch besser: Investieren Sie das Geld doch einfach in die nächste Weiterbildung.

4. Meisterprämie

Eine weitere Prämie, die in mehreren (aber nicht allen) Bundesländern ausgezahlt wird, ist die sogenannte Meisterprämie. Sie kann nach erfolgreichem Meisterabschluss beantragt werden und ist ein durchaus ansprechender Bonus für alle Meisterabsolventen und -absolventinnen. Die Anforderungen sind gering, die Prämien recht hoch!

Höhen der Meisterprämien

Die Höhe der Meisterprämie hängt von den einzelnen Bundesländern ab. In Baden-Württemberg beträgt die im Jahr 2020 eingeführte Prämie 1.500 €. In Bayern und Brandenburg ebenfalls. In Thüringen, Hamburg, Sachsen, Hessen oder auch dem Saarland bekommen Sie dagegen 1.000 € ausbezahlt.

Auszahlung der Meisterprämie

Um die Auszahlung zu erhalten, müssen Sie nicht nur die Meisterausbildung erfolgreich abschließen, sondern auch einen Antrag ausfüllen und diesen mit weiteren wichtigen Dokumenten wie der Kopie des Prüfungszeugnisses oder auch des Meisterbriefs an die jeweilige Handwerkskammer weiterleiten. Dieser Vorgang kann allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ablaufen. Informieren Sie sich daher am besten auf den Detailseiten der einzelnen Handwerkskammern. Antragsberechtigt sind übrigens nur Personen, die zur Zeit der Meisterprüfung auch im jeweiligen Bundesland gewohnt bzw. gearbeitet haben.

5. Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist besonders für junge Menschen gedacht, die sich während ihrer Ausbildung durch hervorragende Leistungen bemerkbar machen konnten und sich nun beruflich weiterbilden möchten.

Was wird unterstützt?

Dieses Förderprogramm unterstützt Sie vor allem bei anspruchsvollen Maßnahmen, die in der Regel berufsbegleitend sind. Zum Beispiel berufsbegleitende Studiengänge, Vorbereitungslehrgänge der beruflichen Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister:in, Betriebswirt:in, Techniker:in etc.) oder auch fachbezogene berufliche Qualifikationen.

Welche Kosten werden übernommen?

Drei Jahre lang sind jährlich bis zu 2.700 € pro Person möglich, was sich auf einen maximalen Gesamtbetrag von 8.100 € beläuft. Unabhängig davon ist jeder Stipendiat bzw. jede Stipendiatin dazu verpflichtet, einen Eigenanteil von 10 % der Weiterbildungskosten zu tragen.

Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium

Um das Stipendium zu bekommen, gibt es eine Reihe von Voraussetzungen. Neben dem Abschluss einer anerkannten Ausbildung brauchen Sie zum Beispiel eine Durchschnittsnote von Minimum 1,9 in allen prüfungsrelevanten Fächern.

Weitere Voraussetzungen und nützliche Infos finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema Weiterbildungsstipendium.

Förderungsprogramme

6. Förderungen durch Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet gleich mehrere Förderprogramme an. Die drei Wichtigsten möchten wir Ihnen nun kurz und knackig vorstellen:

Nr. 1: Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitnehmer:innen, die aktuell arbeitslos sind und die durch eine Weiterbildung die Chance auf Beendigung der Arbeitslosigkeit sehen oder die dadurch eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten. Auch für Personen, die ihren Berufsschulabschluss nachholen wollen, kann der Bildungsgutschein als Förderprogramm in Frage kommen.

Den Bildungsgutschein erhalten

Damit Sie den Bildungsgutschein ausgestellt bekommen, müssen Sie sich zu einer Beratung in Ihrem Jobcenter bzw. bei der Arbeitsagentur einfinden. Sollte Ihnen der Bildungsgutschein ausgestellt werden, sind dort Ziel, Dauer, regionaler Geltungsbereich, Gültigkeitsdauer und die Kosten der Weiterbildung vermerkt.

Kostenübernahme mit dem Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein übernimmt die komplette Höhe der Weiterbildungskosten. Auch Ausgaben für Anfahrt, Bücher oder Kinderbetreuung sind abgedeckt. Außerdem müssen Sie den Betrag nicht zurückzahlen. Es handelt sich also um einen echten Zuschuss und nicht um ein Darlehen.

Alle weiteren wichtigen Infos zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Nr. 2: WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungs­offensive

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Handwerksbetriebe bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden. Dabei wird auf ein ganzheitliches Konzept gesetzt, das von der Analyse der Personalstruktur, über die Planung der individuellen Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zur Beantragung der Förderungen Unterstützung bietet. Alle Informationen zur Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.

„Handwerksbetrieben, die bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung suchen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit umfassende Beratung und zeigt Fördermöglichkeiten auf. Außerdem ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz Betrieben, mit einem Sammelantrag für mehrere Beschäftigte auf einmal eine Förderung der beruflichen Weiterbildung zu beantragen.“

Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit

Nr. 3: Weiterbildung während Kurzarbeit

Auch für eine individuelle Qualifizierung während einer Kurzarbeits-Phase können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragt werden. Wurde die berufliche Weiterbildungsmaßnahme während der Kurzarbeit begonnen, dauert mehr als 120 Stunden und sind Maßnahme sowie Träger zugelassen, können bis 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

„Aktuell besteht für Betriebe in Kurzarbeit die Möglichkeit, diese Phasen für Weiterbildung und Qualifizierung zu nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet werden. Weiterbildungskosten werden abhängig von der Betriebsgröße anteilig erstattet.“

Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit

7. Fachkursförderung durch die Europäische Union

Alle der bisher genannten Förderprogramme funktionieren auf Bundesebene. Allerdings gibt es auch unzählige weitere Fördermöglichkeiten, die sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden können. Eines davon wäre die Fachkursförderung der Europäischen Union in Baden-Württemberg.

Bei dieser Fördermöglichkeit wird auf Mittel des Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen, wodurch gezielt berufliche Weiterbildungen im Raum Baden-Württemberg begünstigt werden. Um genau zu sein, können Teilnehmende an den kaufmännischen und technischen Kursen der Bildungsakademie Stuttgart von einer Vergünstigung um bis zu 70 % profitieren.

Voraussetzungen für die Fachkursförderung

Um für dieses Förderprogramm zugelassen zu werden, müssen Sie in Baden-Württemberg sesshaft, entweder Arbeitnehmer:in, Unternehmer:in, Freelancer:in oder Wiedereinsteiger:in und nicht im öffentlichen Dienst tätig sein. Außerdem teilt sich die Förderung folgendermaßen auf:

  • Bis 50 Jahre: 30 % Ermäßigung auf Weiterbildungen
  • Über 50 Jahre: 70 % Ermäßigung auf Weiterbildungen

Richtig anmelden

Die Anmeldung erfolgt recht leicht. Sie müssen dazu einfach an Ihrem ersten Weiterbildungstag in der Bildungsakademie die benötigten Dokumente unterschrieben mitbringen. Welche Unterlagen zwingend gefordert werden, erfahren Sie in unserem ausführlichen Bericht zur Fachkursförderung durch die Europäische Union.

Weiterbildung finanzieren

Weitere Förderprogramme auf Landesebene

Neben der eben genannten Fachkursförderung existieren noch viele weitere Förderprogramme. Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in allen anderen Bundesländern.

Da die Nennung all dieser unzähligen Möglichkeiten den Rahmen des Artikels sprengen und wir dadurch das eigentliche Ziel (Ihnen eine gute Übersicht der besten Möglichkeiten bieten), verfehlen würden, empfehlen wir Ihnen hierzu, selbst auf Google tätig zu werden.

Geben Sie dazu beispielsweise „Förderprogramme Baden-Württemberg” oder eben auch „Förderprogramme Berlin” ein. Sie werden erstaunt sein, welch Hülle und Fülle an weiteren Fördermöglichkeiten auftauchen!

FAQ - Fördermöglichkeiten

Zum Schluss des Beitrags haben wir Ihnen noch ein kleines FAQ erstellt, in dem wir weitere wichtige Fragen zum Thema Förderprogramme für Sie beantworten.

Hierzu ist es wichtig, die Fristen der jeweiligen Fördermöglichkeiten zu kennen bzw. diese beim jeweiligen Förderprogramm zu erfragen. Generell gilt: Kümmern Sie sich lieber zu früh als zu spät darum! Achten Sie darauf, dass Sie die gewünschte Unterstützung immer vor Start der jeweiligen Fortbildung beantragen.
Auch hierzu sollten Sie sich mit der von Ihnen präferierten Fördermöglichkeiten genau auseinandersetzen. Meist können Sie auf der jeweiligen Webseite einen Leitfaden finden, der den Ablauf der Beantragung erklärt und Sie darüber informiert, welche Dokumente sowie Infos von Ihnen benötigt werden. Anschließend gilt es diese entweder per Post oder digitalem Upload einzureichen und auf eine Antwort zu warten.
Dies hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Während viele Zuschüsse nicht rückzahlungspflichtig sind, finden Sie auch Fördermöglichkeiten, die anhand von Darlehen ausgegeben und in kleinen Raten mit niedrigen Zinsen abgegolten werden müssen. Auch Förderprogramme, die beide Möglichkeiten kombinieren, gibt es auf dem Markt.

Der Zinssatz von rückzahlungspflichtigen Förderungen ist im Vertrag des jeweiligen Förderprogramms geregelt. Da es sich um nichts anderes als ein Darlehen handelt, sind Sie dazu verpflichtet, dieses nach Ablauf der ebenfalls im Vertrag geregelten Frist abzubezahlen.

Im Normalfall sind die Zinsen und Raten allerdings deutlich niedriger als bei einem klassischen Kredit einer normalen Bank. Wie bereits erwähnt, sind außerdem oft kleinere Zuschüsse enthalten, die nicht der Rückzahlungspflicht unterliegen. Checken Sie hierzu ganz genau die Infos und vor allem auch das Kleingedruckte des gewünschten Förderprogramms.

Ja, können Sie! Kosten für Förderprogramme lassen sich als Werbekosten in Ihrer Einkommensteuererklärung anrechnen. Wichtig ist, dass Sie sämtliche Belege über die allgemeinen Kosten und einzelnen Rückzahlungen aufheben. Übrigens: Sie können nicht nur die eigentlichen Kosten des Förderprogramms absetzen, sondern auch sämtliche Ausgaben, die mit der Weiterbildung in Verbindung stehen. Zum Beispiel die Kursgebühren, Übernachtungskosten, Anreise, Verpflegung und mehr. Für genaue Infos sollten Sie allerdings eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater kontaktieren.

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