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Meistergründungsprämie: Alle wichtigen Infos für Baden-Württemberg

Seit dem 1. Dezember 2020 vergibt das Bundesland Baden-Württemberg einen neuen und sehr lukrativen Bonus von bis zu 10.000 € für alle angehenden Jungmeister und Jungmeisterinnen, die ihren eigenen Handwerksbetrieb gründen möchten. Die sogenannte Meistergründungsprämie ist daher für den Start der Existenzgründung besonders attraktiv.

Falls Sie sich für die Meistergründungsprämie (besonders in Baden-Württemberg) interessieren, sind Sie hier genau richtig. Im Laufe des Textes gehen wir näher auf den Nutzen der Prämie, die Höhe des Bonusses, die erforderlichen Voraussetzungen, die erfolgreiche Beantragung und vieles mehr ein.

Meistergründungsprämie BW

Meistergründungsprämie: Was ist das genau?

Wie bereits erwähnt, richtet sich der Bonus an frisch gebackene Meister und Meisterinnen, die mit einem eigenen Handwerksunternehmen in die Selbstständigkeit starten möchten. Die Prämie soll den Weg in das Unternehmertum finanziell unterstützen und somit den Unternehmergeist fördern. Außerdem wird sie in zehn der sechzehn Bundesländer vergeben - darunter auch bei uns in Baden-Württemberg. Das hierfür zuständige Amt ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Meistergründungsprämie vs. Meisterprämie: Achtung, Verwechslungsgefahr!
Neben der Meistergründungsprämie existiert ein weiterer beliebter Bonus: die Meisterprämie. Obwohl sich beide Namen stark ähneln, sind die einzelnen Prämien unabhängig voneinander zu betrachten. Während die Meistergründungsprämie nur bei der Existenzgründung unter die Arme greift, lässt sich die Meisterprämie ausnahmslos von allen erfolgreichen Meisterabsolventen und Meisterabsolventinnen beantragen - unabhängig von der beruflichen Zukunftsplanung. In Baden-Württemberg beträgt die Meisterprämie aktuell 1.500 €. Alle weiteren Infos zur dazu gibt es in diesem Beitrag: Meisterprämie BW.

Meistergründungsprämie beantragen

Vorteile der Meistergründungsprämie in BW

Warum wurde die Meistergründungsprämie eingeführt? Die Antwort darauf ist simpel und schnell erklärt. Im Endeffekt sollen durch den Bonus die folgenden Ziele erreicht und besondere Mehrwerte geschaffen werden:

  • Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens und Förderung der Selbstständigkeit von Meisterinnen und Meistern

  • Stärkung des Unternehmergeistes und der handwerklichen Innovationskraft in Baden-Württemberg

  • Schaffung von Anreizen für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung, den Weg in die Selbstständigkeit zu wählen

  • Finanzielle Erleichterung und Unterstützung bei den Gründungskosten

  • Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Handwerks

Höhe der Meistergründungsprämie

Die Höhe der Meistergründungsprämie beträgt 10 % der Gründungskosten bis zu maximal 10.000 €. Um dieses Maximum von 10.000 € auszureizen, müssen sich Ihre Gründungskosten somit auf mindestens 100.000 € belaufen. Der Bonus funktioniert übrigens als Tilgungszuschuss und ist Teil der Starthilfen „ Gründungsfinanzierung” und „Startfinanzierung 80” der L-Bank.

Weitere wichtige Info: Bei Gründungen im Team haben alle teilnahmeberechtigten Jungmeister:innen die Möglichkeit, den Bonus zu erhalten! In diesem Fall sind deutlich höhere Zuschüsse als 10.000 € möglich.

Falls Sie sich außerdem für die Prämien der anderen Bundesländer interessieren, finden Sie unter diesem Link eine übersichtliche Zusammenfassung: Meistergründungsprämie deutschlandweit.

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie BW: Die Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg erfüllt sein:

  • Erfolgreicher Abschluss der Meisterprüfung

  • Nachweis der handwerklichen Voraussetzung. Dieser Nachweis bzw. “Check-Up” kann durch einen Beratungstermin bei der Handwerkskammer Region Stuttgart erfolgen

  • Antragstellung innerhalb der ersten 24 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung
  • Bei der Gründung muss es sich entweder um eine Neugründung, eine Betriebsübernahme oder um eine Teilhabe an einem bestehenden Betrieb handeln
  • Bei Neugründung oder Betriebsübernahme muss der Handwerksbetrieb nach HwO (Anlagen A und B1) eingetragen werden
  • Die Gründung erfolgt in dem Beruf, in dem auch die Meisterprüfung abgelegt wurde. Handwerksähnliche Berufe werden nicht akzeptiert

Beantragung der Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg

Je nach Bundesland und Region unterscheidet sich die Beantragung der Meistergründungsprämie stark.

Vorgehensweise für die Handwerkskammer Region Stuttgart:

1. Meistergründungsprämie bei Ihrer eigenen Hausbank beantragen
2. Förderantrag der Hausbank ausfüllen
3. Von Ihrer Hausbank erhalten Sie außerdem noch ein Nachweisformular, dass Sie bei der HWK Stuttgart vorlegen und bestätigen lassen müssen. Das bestätigte Formular dient als Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für die Prämie erfüllen
4. Das Nachweisformular anschließend zurück an Ihre Hausbank senden
5. Wenn die Hausbank im Anschluss das finale “Go” gegeben hat, leitet Sie den unterschriebenen Förderantrag direkt an die L-Bank weiter

Wann erhalte ich den Bonus?

Da die Bearbeitungszeit nicht nur in der Hand der jeweiligen Handwerkskammer liegt, sondern von vielen anderen Faktoren wie den Banken beeinflusst wird, können wir Ihnen hier keine klare Antwort geben. Rechnen Sie allerdings mit mehreren Wochen bis Monaten und fragen Sie sowohl bei Ihrer Hausbank als auch der L-Bank nach.

FAQ - Meistergründungsprämie

Kommen wir am Ende des Beitrags noch zu einem kleinen FAQ, in dem wir weitere wichtige Fragen zum Bonus erläutern und für Sie beantworten.

Ja, das müssen Sie. Prämien, die Sie für die Unternehmensgründung ausgezahlt bekommen, gelten als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit und werden daher als steuerpflichtige Einnahmen angesehen.
Hierzu haben wir aktuell keine Infos. Gehen Sie deshalb davon aus, dass die maximale Meistergründungsprämie vorerst auf einem ähnlichen Niveau bleiben wird.
Ja, es gibt eine Frist. Sie müssen die Meistergründungsprämie innerhalb von 24 Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung beantragen, da sie sich speziell an Jungmeister:innen richtet.

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